Schalke-Stürmer Moussa Sylla gerät wegen seines Hundes negativ in die Schlagzeilen. Jetzt wehrt er sich und erhebt seinerseits Vorwürfe. Es bleiben jedoch Widersprüche. Schalke-Torjäger Moussa Sylla wehrt sich vehement gegen den Vorwurf, er habe seinen Hund bei einer Hundesitterin zurückgelassen und ihn nicht mehr zurückhaben wollen. „Seit mehreren Tagen sind Herr Moussa Sylla und seine Familie Ziel einer Medienkampagne, die auf falschen, verzerrten und aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen basiert“, heißt es in einer Mitteilung des französischen Anwalts Dylan Bourkab, die Sylla auf seinem Instagram-Account veröffentlichte. „Es ist wichtig zu betonen, dass Ghost nie ausgesetzt wurde“, heißt es in dem Schreiben, das in englischer Sprache verfasst ist, weiter. Außerdem postete der Angreifer von Fußball-Zweitligist Schalke 04 ein Bild von einem Spaziergang mit dem Hund. Dazu schrieb er: „Ich will nur meinen Hund zurück, danke für die Nachrichten.“ Die Reaktionen vieler Menschen in dem Fall waren aber bislang oft negativ. Lesen Sie hier mehr über die Hintergründe zu dem Fall Ohne eine gründliche Überprüfung der Fakten hätten manche Medien „unbegründete und manipulierte Anschuldigungen verbreitet, die von der Betreuerin des Hundes Ghost stammen, dessen richtiger Name Luffy ist“, heißt es in dem Anwalts-Schreiben. Weitere Erklärungen zu dem zweiten Namen des Tiers gab es keine. Die Betreuerin habe sich „bewusst dafür entschieden, jeglichen Kontakt zur Familie Sylla abzubrechen, obwohl diese wiederholt darum gebeten hat, ihr Tier zurückzubekommen“. Sylla-Seite erhebt selbst schwere Vorwürfe Die Betreuerin halte den Hund sowie alle das Tier betreffenden offiziellen Dokumente laut dem Anwalt „unrechtmäßig zurück, um in ungerechtfertigter Weise ihr Eigentumsrecht geltend zu machen“. Darüber hinaus habe dieselbe Person eine als Spende an ihren Tierverein getarnte Geldsumme „als Bedingung dafür verlangt, dass meine Klienten ihren Hund zurückerhalten“. Der Anwalt betonte, dass er „alle rechtlichen Mittel sowohl in Frankreich als auch international“ einsetzen werde, „um diese schädlichen Handlungen zu stoppen und die Rechte und die Würde von Herrn Sylla und seiner Familie energisch zu verteidigen“. Ungeklärt bleibt allerdings, wie es dann zu der Stellungnahme eines Vereinsmitarbeiters des FC Schalke gegenüber der Hundetrainerin kommen konnte. Darin hieß es, der Stürmer hätte „leider Gottes keine Verwendung mehr für den Ghosty“. Der Hund sei aus familiären Gründen „nicht mehr händelbar“ und könne weggegeben werden. Verstoß gegen Meldepflicht? Die Sprachnachricht, die die Frau über WhatsApp von dem Mitarbeiter erhalten habe, liegt unter anderem der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ) vor. Wie die WAZ berichtet, soll sich Syllas Partnerin zudem schon Ende 2024 bei der Hundetrainerin erkundigt haben, ob man den Hund nicht abgeben könne. Offen ist auch weiterhin der Ausgang des Prüfungsverfahrens des Ordnungsamts Düsseldorf in der Sache. Die Behörde prüft derzeit, ob Sylla gegen das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes und die Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung verstoßen habe. Da der American Staffordshire Bullterrier-Mischling womöglich als Listenhund gilt, wäre er bei seiner Einfuhr nach Deutschland meldepflichtig gewesen. Der Behörde liegt laut Medienberichten ein solcher Nachweis jedoch nicht vor.