Christine J. steht im Mittelpunkt eines bizarren Hunde-Streits um Schalke-Profi Moussa Sylla. Die Hundesitterin spricht nun über Drohungen, falsche Vorwürfe – und ihren Wunsch, Listenhund „Ghost“ endlich in ein neues Zuhause zu bringen. Der Streit um einen American Bullterrier im Ruhrgebiet erhitzt derzeit die Gemüter. Das Tier, das aktuell im Tierheim Essen verwahrt wird, hat nicht nur einen prominenten Besitzer, sondern ist auch ein Listenhund, der möglicherweise illegal nach Deutschland eingeführt wurde. Schalke-Torjäger Moussa Sylla wehrt sich vehement gegen den Vorwurf, er habe seinen Hund „Ghost“ bei einer Hundesitterin zurückgelassen und ihn nicht mehr zurückhaben wollen. Nun hat sich die in den Fall verwickelte Pflegerin geäußert. Christine J. habe den Hund seit knapp einem Jahr regelmäßig gehütet, berichtet „Bild“. Nachdem sie den Hund am 8. Juni bei der Familie Sylla abgeholt habe, habe sie für mehrere Wochen nichts mehr gehört. Am 9. Juli habe sie dann die Whatsapp-Nachricht eines Schalke-Mitarbeiters abgehört. Diese liegt „Bild“ vor. Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“(WAZ) hatte daraus zuerst zitiert. In der Nachricht hieß es demnach, Sylla hätte „leider Gottes keine Verwendung mehr für den Hund“. Der Hund sei aus familiären Gründen „nicht mehr händelbar“ und könne ans Tierheim oder eine neue Familie weggegeben werden. Wie die WAZ berichtet, soll sich Syllas Partnerin zudem schon Ende 2024 bei der Hundetrainerin erkundigt haben, ob man den Hund nicht abgeben könne. Im Anschluss soll der Fußballstar noch die offene Rechnung von März bis Juli bezahlt haben, berichtet „Bild“. Am 6. August habe sich Syllas Frau plötzlich per WhatsApp-Nachricht erkundigt, ob es dem Hund gut gehe, ob sie ihn abholen könne und ob sie Syllas Überweisung schon bekommen hätte. Da sei der Fall allerdings schon von Medien recherchiert worden. „Ich bin verzweifelt, werde bedroht und zerrissen“ Seitdem habe die Hundesitterin Drohungen von einer französischen Nummer erhalten. „Ich bin verzweifelt, werde bedroht und zerrissen“, sagte sie zu „Bild“. „In dieser Textnachricht war auch eine versteckte Drohung drin“, sagte Hundetrainer Andreas Kühm, der Chef der Hundesitterin, im WDR. Da stand sinngemäß drin: ‚Wir sehen uns wieder‘. Das war keine direkte Bedrohung, aber die Mitarbeiterin hat es als Bedrohung aufgefasst“. Laut Christine J. sind auch die Vorwürfe von Syllas Anwalt völlig haltlos. „Ich hoffe, dass schnellstmöglich Ruhe einkehrt, und würde mir eine Entschuldigung wünschen. Es wäre toll, wenn Ghost auch schnell ein neues und liebevolles Zuhause findet“. Sylla hatte sich gegen die Darstellung des Falls in den Medienberichten gewehrt. „Seit mehreren Tagen sind Herr Moussa Sylla und seine Familie Ziel einer Medienkampagne, die auf falschen, verzerrten und aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen basiert“, hieß es in einer Mitteilung des französischen Anwalts Dylan Bourkab, die Sylla auf seinem Instagram-Account veröffentlichte. „Es ist wichtig zu betonen, dass Ghost nie ausgesetzt wurde“, heißt es in dem Schreiben, das in englischer Sprache verfasst ist, weiter. In der Erklärung wird der Pflegerin des Hundes zudem vorgeworfen, das Tier behalten zu wollen und Geld für seine Freigabe gefordert zu haben. Lesen Sie hier mehr über die Hintergründe zu dem Fall Sylla-Seite erhebt selbst schwere Vorwürfe Die Betreuerin halte den Hund sowie alle das Tier betreffenden offiziellen Dokumente „unrechtmäßig zurück, um in ungerechtfertigter Weise ihr Eigentumsrecht geltend zu machen“, hatte es laut dem Schreiben von Syllas Anwalt geheißen. Ferner habe dieselbe Person eine als Spende an ihren Tierverein getarnte Geldsumme „als Bedingung dafür verlangt, dass meine Klienten ihren Hund zurückerhalten“. Ohne eine gründliche Überprüfung der Fakten hätten manche Medien „unbegründete und manipulierte Anschuldigungen verbreitet, die von der Betreuerin des Hundes Ghost stammen, dessen richtiger Name Luffy ist“, heißt es. Weitere Erklärungen zu dem zweiten Namen des Tiers gab es keine. Die Betreuerin habe sich „bewusst dafür entschieden, jeglichen Kontakt zur Familie Sylla abzubrechen, obwohl diese wiederholt darum gebeten hat, ihr Tier zurückzubekommen“. Ungeklärt bleibt allerdings, wie es dann zu der Stellungnahme eines Vereinsmitarbeiters des FC Schalke gegenüber der Hundetrainerin kommen konnte. Tierheim Essen kümmert sich Mittlerweile ist der Hund in einem Tierheim in Essen untergekommen. Dort hat man ihm den neuen Namen „Food“ verpasst, weil er sehr gerne esse, berichtet der WDR. Betreuerin Lena Beuten könne gar nicht genug von dem Tier bekommen. „Er ist wirklich ein netter Hund, zugänglich, super offen Menschen gegenüber“, wird sie zitiert. Wenn der Fall abgeschlossen sei, könnte der Hund an andere Besitzer vermittelt werden: „Wir werden ihn auf jeden Fall an sachkundige Menschen los. Ein bisschen Erziehung ist aber noch notwendig, der hat noch viel Konfetti im Kopf“, so Beuten. Verstoß gegen Meldepflicht? Sylla soll das Tier mitgebracht haben, als er letztes Jahr aus den Niederlanden zu Schalke gewechselt ist. Dabei sind Zucht und Einfuhr solcher Listenhunde in NRW verboten. Offen ist auch weiterhin der Ausgang des Prüfungsverfahrens des Ordnungsamts Düsseldorf in der Sache. Die Behörde prüft derzeit, ob Sylla gegen das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes und die Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung verstoßen habe. Da der American Staffordshire Bullterrier-Mischling wohl als Listenhund gilt, wäre er bei seiner Einfuhr nach Deutschland meldepflichtig gewesen. Der Behörde liegt laut Medienberichten ein solcher Nachweis jedoch nicht vor. Der FC Schalke äußerte, dass man ausführliche interne Gespräche mit Sylla geführt habe. Auf WDR-Anfrage hieß es: „Dem Spieler wurde die Erwartungshaltung des Klubs kommuniziert: das Thema im Sinne des Hundes, der Mannschaft, des Vereins und auch für ihn selbst gut und zeitnah aufzulösen.“