DFB-Frauen: Kathrin Hendrich nach Rot nur für EM-Halbfinale gesperrt

Im EM-Viertelfinale flog Kathrin Hendrich früh mit Rot vom Platz. Nun ist klar, wie lange die Verteidigerin gesperrt wird. Die deutsche Nationalspielerin Kathrin Hendrich darf weiter auf die Teilnahme am Finale der Fußball-Europameisterschaft in der Schweiz hoffen. Die 33-Jährige war im dramatischen Viertelfinale der DFB-Elf gegen Frankreich (7:6 nach Elfmeterschießen) früh in der Partie mit der Roten Karte vom Platz geflogen. Wie der DFB am Dienstagabend bekannt gab, wird Hendrich nur für ein Spiel gesperrt. Dementsprechend muss sie lediglich beim Halbfinale gegen Spanien (Mittwoch, ab 21 Uhr im Liveticker bei t-online) zuschauen. Hendrich hatte gegen Frankreich nach 13 Minuten Gegenspielerin Griedge Mbock im Strafraum am Zopf gezogen. Schiedsrichterin Tess Olofsson war auf das Vergehen vom Videoassistenten aufmerksam gemacht worden. Die Folge: Die Schwedin stellte Hendrich vom Platz, entschied zusätzlich auf Strafstoß für Frankreich, den Grace Geyoro verwandelte. Deutschland glich im Anschluss in Unterzahl durch Nüsken aus, kämpfte sich ins Elfmeterschießen und konnte das Spiel letztlich für sich entscheiden. Künzer: Hendrich in Mbocks Haaren „hängengeblieben“ Die Uefa hatte den DFB bereits am Montag darüber informiert, dass Hendrich für „mindestens ein Spiel gesperrt“ werden würde. Der deutsche Verband hatte die Möglichkeit bekommen, bis Dienstag um 11 Uhr eine schriftliche Stellungnahme zu dem Vorgang abzugeben und betont, diese auch fristgerecht einzureichen. Sportdirektorin Nia Künzer hatte Hendrich für das Vergehen bereits in Schutz genommen. „Ihr ist es wichtig, zu sagen, dass sie nicht an den Haaren gezogen hat, sondern sie beim Versuch, Kontakt zur Gegenspielerin aufzunehmen, durch die Haare gekommen ist und dabei hängengeblieben ist“, erklärte sie die Situation am Montag in einer Medienrunde.