Nach Fan-Ausschreitungen: Harte DFB-Strafe für Zweitligisten

Das DFB-Bundesgericht weist Dresdens Berufung nach den April-Krawallen ab. Beim Heimspiel gegen Darmstadt bleiben bestimmte Blöcke gesperrt – und das ist nicht die einzige Konsequenz. Dynamo Dresden ist mit seiner Berufung gegen die Sanktionen nach den Ausschreitungen vom 4. April gescheitert. Das DFB-Bundesgericht hat das Urteil des Sportgerichts bestätigt: Beim ersten Saisonheimspiel gegen Darmstadt 98 am 16. August bleiben die Stehblöcke K1 bis K5, in denen normalerweise die eingefleischten Dynamo-Fans stehen, geschlossen. Auslöser war das Zweitligaspiel gegen Hertha BSC in der vergangenen Saison, das Dynamo mit 0:1 verlor. Zuvor war es zu Auseinandersetzungen zwischen Anhängern beider Vereine und Mitarbeitern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes gekommen. Anschließend stürmten mindestens 77 Dresdner Fans aus dem K-Block über das Spielfeld in Richtung des Gästeblocks. Dabei feuerten sie Bengalische Feuer und Feuerwerksraketen auf Berliner Anhänger ab. Fifa begleicht Schulden: Erpressungs-Vorwurf zeigt Wirkung Ex-DFB-Präsident Grindel: „Kann mir nicht vorstellen, dass Infantino zur Wahl antritt“ Im Dresdner Block waren zuvor 27 pyrotechnische Gegenstände entzündet worden. Das Spiel musste 19 Minuten unterbrochen werden, mindestens 17 Personen wurden verletzt. DFB: „Kann nicht ansatzweise hingenommen werden“ Der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, Oskar Riedmeyer, begründete die Entscheidung: „Das Beschießen von Menschen mit Feuerwerkskörpern kann nicht ansatzweise hingenommen werden. Ebenso stellt das massenhafte Betreten des Innenraums, das eine Fortsetzung des Spiels unmöglich macht, einen Eingriff in den Wettbewerb dar, der unter allen Umständen verhindert werden muss.“ Neben dem Zuschauerteilausschluss muss Dresden 91.200 Euro Strafe zahlen. Eine Teilsperrung der betroffenen Blöcke für eine weitere Partie wurde bis zum Sommer 2027 zur Bewährung ausgesetzt. Für die nächsten beiden Duelle mit Hertha BSC gilt zudem: Jeweils nur die Hälfte der verfügbaren Gästekarten darf verkauft werden – und diese müssen personalisiert sein. Die Berliner waren bereits zu einer Geldstrafe von 152.000 Euro verurteilt worden. Beide Klubs müssen außerdem ein gemeinsames Sicherheitskonzept erarbeiten und die Gästekontingente reduzieren. Dresden hatte die Teilsperrung als Kollektivstrafe gewertet und zunächst gegen die Einzelrichterentscheidung vom 20. Mai, dann gegen das Urteil des Sportgerichts vom 5. Juni Einspruch eingelegt – beides ohne Erfolg. Der Verein kündigte an, das Urteil in seiner Gesamtheit zu prüfen und weitere Schritte zu erwägen.