Streit um Álvarez: Barcelona soll 602 Euro zahlen – und legt Berufung ein

Atlético Madrid hat den FC Barcelona wegen Kontakt zu Julián Álvarez angezeigt. Barça will die Geldstrafe nicht zahlen und legt Berufung ein. Der spanische Fußballverband RFEF hat den FC Barcelona wegen unerlaubter Kontaktaufnahme mit Julián Álvarez zu einer Geldstrafe von 602 Euro verurteilt. Atlético Madrid hatte Beschwerde eingelegt, weil Barça mit dem Stürmer verhandelt haben soll, ohne den Hauptstadtklub vorher schriftlich zu kontaktieren. Álvarez steht bei Atlético noch bis 2030 unter Vertrag. Die Strafe stützt sich auf Artikel 133 des Verbandsreglements. Atlético hatte den Fall auch bei der Fifa vorgebracht, der Weltverband erklärte sich jedoch für nicht zuständig. Nach Sieg des Ballon d’Or: Bayern-Boss gibt Update zur Kane-Verlängerung Ärger nach Skandalderby: Türkischer Topklub attackiert TV-Sender Kurios ist derweil, dass der FC Barcelona die 602 Euro offenbar nicht zahlen will. Nach Medienberichten haben die Katalanen Berufung angekündigt. Wie unter anderem die spanische Zeitung „Marca“ schreibt, betrachte der Klub die Summe zwar als „lächerlich gering“, lehne eine Zahlung aber aus grundsätzlichen Gründen ab. Der Verein ist überzeugt, sich korrekt verhalten zu haben. Streit eskalierte während der WM Der Streit hatte sich im Sommer, nach Äußerungen von Álvarez während der Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, zugespitzt. Nach dem zweiten WM-Gruppenspiel Argentiniens gegen Österreich sagte der 26-Jährige: „Ein Transfer ist das Beste für alle Beteiligten.“ Atlético-Geschäftsführer Miguel Ángel Gil Marín warf Barcelona danach vor, in der sogenannten Schutzperiode mit dem Spieler verhandelt zu haben. Álvarez wurde daraufhin vor allem von Atlético-Fans kritisiert. Inzwischen hat er sich entschuldigt. Als Präzedenzfall gilt der Streit um Antoine Griezmann aus dem Sommer 2019. Damals zeigte Atlético den FC Barcelona beim Verband wegen unerlaubter Verhandlungen mit dem Stürmer an. Der RFEF verhängte eine Strafe von 300 Euro, sah es jedoch nicht als erwiesen an, dass Griezmann während der Laufzeit seines Vertrags unterschrieben hatte.